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   VG Potsdam, 15.08.2019 - 10 K 2310/18   

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VG Potsdam, 15.08.2019 - 10 K 2310/18 (https://dejure.org/2019,55831)
VG Potsdam, Entscheidung vom 15.08.2019 - 10 K 2310/18 (https://dejure.org/2019,55831)
VG Potsdam, Entscheidung vom 15. August 2019 - 10 K 2310/18 (https://dejure.org/2019,55831)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.05.2018 - 6 A 2.17

    Verfassungsmäßigkeit einer Kita-Gebührensatzung

    Auszug aus VG Potsdam, 15.08.2019 - 10 K 2310/18
    Nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 15. Mai 2018  -OVG 6 A 2.17- sowie Urteile vom 22. Mai 2019 -OVG 6 A 6.17- und -OVG 6 A 20.17-, juris) erschöpft sich die Bedeutung des § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG allerdings ohne nähere Begründung darin, als Anspruchsgrundlage das Verhältnis zwischen freiem Kita-Träger und Gemeinde zu regeln.

    Die Berufung war zuzulassen, weil die Kammer in der Rechtsfrage, ob Betriebskosten im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG nach § 17 KitaG auf Eltern umgelegt werden dürfen, von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg abweicht (Urt. v. 15. Mai 2018 -OVG 6 A 2.17- sowie Urteile vom       22. Mai 2019 -OVG 6 A 6.17- und -OVG 6 A 20.17-, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2019 - 6 A 2.19

    Kita-Gebührensatzung; Elternbeiträge; Kalkulation; umlagefähige Betriebskosten;

    Auszug aus VG Potsdam, 15.08.2019 - 10 K 2310/18
    Aus der Entscheidung des BVerwG ergibt sich auch keine Besonderheit etwa aus dem Zweck der institutionellen Förderung, die eine unterschiedliche Behandlung zur Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG zuließe (anders nun nach Verkündung des vorliegenden Kammerurteils aber OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 10. Oktober 2019 -OVG 6 A 2.19-, -OVG 6 A 3.18- und -OVG 6 A 4.18.-, juris).

    Schließlich führt auch die Regelung des § 2 KitaBKNV mit den dort beispielhaft aufgeführten Sachkosten zu keinem anderen Ergebnis (a. A. OVG Berlin-Brandenburg in den Urteilen vom 10. Oktober 2019 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - 6 A 20.17

    Zu der Frage, in welcher Höhe der Personalkostenzuschuss des örtlichen Trägers

    Auszug aus VG Potsdam, 15.08.2019 - 10 K 2310/18
    Nach Ansicht des OVG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 15. Mai 2018  -OVG 6 A 2.17- sowie Urteile vom 22. Mai 2019 -OVG 6 A 6.17- und -OVG 6 A 20.17-, juris) erschöpft sich die Bedeutung des § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG allerdings ohne nähere Begründung darin, als Anspruchsgrundlage das Verhältnis zwischen freiem Kita-Träger und Gemeinde zu regeln.

    Die Berufung war zuzulassen, weil die Kammer in der Rechtsfrage, ob Betriebskosten im Sinne des § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG nach § 17 KitaG auf Eltern umgelegt werden dürfen, von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg abweicht (Urt. v. 15. Mai 2018 -OVG 6 A 2.17- sowie Urteile vom       22. Mai 2019 -OVG 6 A 6.17- und -OVG 6 A 20.17-, juris).

  • BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 6.96

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus VG Potsdam, 15.08.2019 - 10 K 2310/18
    Dem entsprechend hat schon das BVerwG (Urt. v. 25.4.1997 -5 C 6/96, juris) zu § 90 SGB VIII als der dem KitaG BB übergeordneten Rechtsgrundlage entschieden, dass für die Teilnahmebeiträge und Gebühren, die der Träger der Einrichtung von den Eltern verlangen darf, der Höhe nach von Bedeutung ist, in welcher Höhe Kosten entstehen, die nicht bereits durch institutionelle Förderung -freier wie öffentlicher Jugendhilfe- gedeckt sind.
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus VG Potsdam, 15.08.2019 - 10 K 2310/18
    Die Höchstgebühr darf auch nicht dazu führen, dass sie die dazu verpflichteten Gebührenschuldner zur Finanzierung allgemeiner Lasten oder zur Entlastung sozial schwächerer Gebührenschuldner heranzieht (vgl. zu allem: BVerfG, Beschl. v. 10.3.1998 -1 BvR 178/97-, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2019 - 6 B 6.18

    Kindertagesbetreuungseinrichtung; Anspruch eines freien Trägers auf Erstattung

    Auszug aus VG Potsdam, 15.08.2019 - 10 K 2310/18
    Diese Kostenträger stehen selbständig nebeneinander mit der Folge, dass etwa Überzahlungen eines Kostenträgers nicht zugunsten eines anderen Kostenträgers verrechnet werden können (vgl. Urt. der Kammer v. 16. November 2017 -VG 10 K 145/15-, nunmehr nach Verkündung des vorliegenden Urteils bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24. September 2019 -OVG 6 B 6.18-).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2019 - 6 A 3.18

    OVG weist Normenkontrollanträge gegen Kita-Beitragssatzungen der Stadt

    Auszug aus VG Potsdam, 15.08.2019 - 10 K 2310/18
    Aus der Entscheidung des BVerwG ergibt sich auch keine Besonderheit etwa aus dem Zweck der institutionellen Förderung, die eine unterschiedliche Behandlung zur Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG zuließe (anders nun nach Verkündung des vorliegenden Kammerurteils aber OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 10. Oktober 2019 -OVG 6 A 2.19-, -OVG 6 A 3.18- und -OVG 6 A 4.18.-, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 1.18

    Schallschutzvorkehrungen gegen Fluglärm für Arbeitszimmer im Dachgeschoss und

    Auszug aus VG Potsdam, 15.08.2019 - 10 K 2310/18
    Diese Vorschrift hat lediglich die Aufgabe, Sachkosten im Sinne des § 15 Abs. 1 KitaG näher zu bestimmen (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24. September 2019 -OVG 6 A 1.18-, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2019 - 6 A 4.18

    Elternbeitragsrecht: Umlagefähigkeit von grundstücks- und gebäudebezogenen

    Auszug aus VG Potsdam, 15.08.2019 - 10 K 2310/18
    Aus der Entscheidung des BVerwG ergibt sich auch keine Besonderheit etwa aus dem Zweck der institutionellen Förderung, die eine unterschiedliche Behandlung zur Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG zuließe (anders nun nach Verkündung des vorliegenden Kammerurteils aber OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 10. Oktober 2019 -OVG 6 A 2.19-, -OVG 6 A 3.18- und -OVG 6 A 4.18.-, juris).
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